Rechtsanwalt Joachim Schindler, Solingen

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Tag:Tätigkeitsschwerpunkte

Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist das Erstellen von Verträgen für Unternehmer, bzw Existenzgründer/-innen, gerade auch im Bereich des Internets.

Für Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Online- und Offlinekaufverträge und Dienstleistungsverträge, wie für Webdesign und Suchmaschinenoptmierung (Search Engine Optimization =SEO) sowie rechtliche Fragen im Rahmen ihres Webshop (Ebay), stehe ich Ihnen gerne mit meiner Erfahrung zur Verfügung.

Mein Ziel ist ihre rechtskonforme Webseite mit allen nachstehenden eingeschlossenen Leistungen. Teilberatungen sind allerdings auch möglich. Hier reicht das Spektrum von der Erstellung eines rechtsicheren Impressums bis hin zur vollständigen Überprüfung Ihrer Webseite unter straf- und arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten.

Leistungen:

  • Prüfung der Webseite / Dokumentation von Rechtsverstößen und Vorschläge zur Korrektur
  • kontinuierliche Prüfung nach erfolgter Erstprüfung und permantente Berichterstattung von Änderungsvorschlägen
  • Vertragsgestaltung
  • Jugendschutzbeauftragter
  • Angebote auf Internethandelsplattformen prüfen / Dokumentation von Rechtsverstößen und Vorschläge zur Korrektur

 

Der Vertrag als soziale Institution

Ein Vertrag koordiniert und regelt das soziale Verhalten durch eine gegenseitige Selbstverpflichtung. Er wird freiwillig zwischen zwei (oder auch mehr) Parteien geschlossen.

Im Vertrag verspricht jede Partei der anderen, etwas Bestimmtes zu tun oder zu unterlassen (und damit eine von der anderen Partei gewünschte Leistung zu erbringen). Dadurch wird die Zukunft für die Parteien berechenbarer.

Wenn eine Partei den Vertrag bricht, so kann dieses die andere Partei ganz oder teilweise von ihrer Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrags entbinden.

Ein Vertrag (altdeutsch geding) ist eine von zwei oder mehreren Personen - den Vertragspartnern oder Vertragsparteien - geschlossene Übereinkunft. Als Institut des Privatrechts dient er der Herbeiführung eines von den Parteien im Rahmen ihrer Privatautonomie gewollten Erfolges. Der Vertrag kommt durch korrespondierende Willenserklärungen zustande, die ihrerseits auf die Herbeiführung dieses Erfolges ausgerichtet sind.

[Quelle: Wikipedia.de]

 

Das Mietrecht ist ein Rechtsgebiet innerhalb des Zivilrechts, das sich mit der Überlassung einer Sache an einen anderen gegen Entgelt befasst. Gegenstand des Mietrechts sind die mit dem Mietvertrag verbundenen Rechtsfragen.

[Quelle: Wikipedia.de]

 

Zur Website der Arge Mietrecht und Immobilien

Ich bin Mitglied der Arbeitsgemeinschaft (Arge) Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein. Die Arge Mietrecht und Immobilien ist ein Zusammenschluss von Anwältinnen und Anwälten, die sich auf das Fachgebiet „Mietrecht und Immobilien“ konzentrieren.

 

 

 

Als Arbeitsrecht bezeichnet man die Gesamtheit aller Gesetze und Bestimmungen, die das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, den Arbeitsschutz, Folgen bei Arbeitsunfall, die Arbeitsgerichtsbarkeit, die Sozialversicherung, die Arbeitslosenfürsorge, die Mitbestimmungsrechte von Gewerkschaften und Betriebsräten und angrenzende Themen regeln.

Im bürgerlichen Recht ist das Arbeitsrecht kein eigenes Rechtsfach, sondern speist sich aus Einzelgesetzen und Bestimmungen des öffentlichen, des Privat- und des Strafrechts. Der Begriff hat sich insbesondere mit der Arbeiterbewegung des beginnenden 20. Jahrhunderts entwickelt.

[Quelle: Wikipedia.de]

 
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